staatlich anerkannte Grundlehrgänge nach § 32 der 1. SprengV (Pulver-Lehrgänge) sowie Waffensachkunde nach § 7 WaffG in Verbindung mit §§ 1-3 AWaffV und Standaufsichtsschulung nach § 11 AWaffV Waffensachkundelehrgänge mit Schwerpunkt für Beschäftigte Sicherheitsgewerbe (§28 WaffG Abs. 3) incl. Standaufsichtsschulung
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