staatlich anerkannte Lehrgänge

V                           Ihr Slogan

Informationen, Nützliches rund ums Vorderladerschießen, Böllern, Wiederladen, Waffensachkunde und Schießleiterschulungen

stehen auf den nachfolgenden Seiten zum download bereit.

 

 

unter www.schwarzpulverzunft.de gibt es alle Informationen rund um Schwarzpulver und die Mitgliedschaft im SPI (wird von uns empfohlen!)



Unsere Partner :

-rund um das Zubehör zum Wiederladen:

Martin Reichel, Oberneisener Str. 24b, 65623 Hahnstätten:

http://reichel-wiederladen.de/



-rund um das Thema Schießsport (An- und Verkauf, Erbefälle und Zubehör zum Wiederladen):

MoeWe Waffen, Birkenstr. 1a, 65529 Waldems oder Friedrich-Ebert Str. 43, 65474 Bischofsheim:

"...Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Schiessport. Wir kaufen u.a. jagdliche & sportliche Lang – und Kurzwaffen.
Sie benötigen eine neue Waffe und haben noch keine Berechtigung? Gerne lagern wird gegen eine kleine Gebühr ihre Waffe bei uns ein!
Sie haben Waffen, Munition o.ä. Geerbt und benötigen Hilfe bei der Abwicklung und übernehmen u.a. die Behördengänge!..."

https://moewe-waffen.de/



 


 

Bundestag beschließt neues Waffengesetz

  19.05.2017    

 

Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Der Bundestag hat die Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke: Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesinnenministeriums hätten sich die ca. 1,5 Mio. legalen Waffenbesitzer, in erster Linie Jäger, Sportschützen und Sammler historischer Waffen, nach fünf Jahren mit neuen Waffenschränken ausstatten müssen. Nun dürfen die bereits genutzten Schränke auch darüber hinaus weitergenutzt werden. Dies gilt auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Schrankes ausreicht. Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe erwirbt oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank kauft, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.