staatlich anerkannte Lehrgänge

V                           Ihr Slogan

Waffensachkunde und Standaufsichtsschulung  

 (UB ist hierfür nicht erforderlich)

  • als 2-Tages-Lehrgang für Sportschützen und Jäger

  • als 4-Tages-Lehrgang für Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe (Schwerpunkt § 28 WaffG Abs. 3)