staatlich anerkannte Lehrgänge

V                           Ihr Slogan

Teilnahmevoraussetzungen

Informationen zur Teilnahme an einem Grundlehrgang nach § 32 der 1. SprengV:

  • Im Zuge der GSGVO erkennt der Lehrgangsteilnehmer an, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen des Lehrgangsverhältnisses speichern und lediglich an die zuständigen Behörden zur Prüfungsvoraussetzung weiterleiten. Dazu werden die gesetzlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten von uns eingehalten.
  • Eine Teilnahme an einem Lehrgang (außer Waffensachkunde) ist OHNE UB nicht möglich. Bitte unbedingt VOR Kursbeginn vorlegen. Die UB ist bei der jeweiligen Behörde (z.B. Kreisverwaltung, Gewerbeaufsicht...) zu beantragen. Ein Formular des Rheingau-Taunus-Kreises ist unter "Infos" zum download hinterlegt. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt NICHT die UB. Bitte beantragen Sie die UB rechtzeitig, planen Sie eine Bearbeitungszeit der zuständigen Behörden von mindestens 4 - 8 Wochen ein. Die UB ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig (ein Musterantrag steht unter "Info´s" zum download bereit)
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Die Teilnehmerzahl ist aus gesetzlichen Gründen auf 20 Personen begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl ist auf 10 Personen festgelegt.
  • Die Anmeldung muss 4 Wochen vor Kursbeginn bei uns eingegangen sein. Danach werden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung mit der Bankverbindung zusenden, auf die Sie bitte innerhalb einer Woche nach Erhalt die Lehrgangsgebühren überweisen. ( Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Zahlung eingehen, werden die reservierten Plätze weiter vergeben und Ihre Anmeldung ist hinfällig. )
  • Die Anmeldung ist erst dann wirksam, wenn Ihnen die verbindliche Anmeldebestätigung vorliegt und die Gebühren auf unserem Konto eingegangen sind.
  • Erfolgt nach Bestätigung der Anmeldung eine Stornierung Ihrerseits VOR dem angegebenen Anmeldeschluss, wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 40% der Lehrgangsgebühren einbehalten. Bei einer Stornierung Ihrerseits NACH dem angegebenen Anmeldeschluss, oder Nichterscheinen zum Lehrgang ohne Abmeldung erfolgt KEINE Erstattung der Lehrgangsgebühren.
  • Eine Stornierung seitens des Lehrgangsteilnehmers mit gleichzeitiger Weitermeldung auf den nächstmöglichen Lehrgang mit entsprechend freien Plätzen, ist auf Antrag möglich. Es wird eine Weitermeldungsgebühr in Höhe von 120 € fällig. Sollte der Lehrgangsteilnehmer den neu terminierten Lehrgang auch stornieren, ist keine Erstattung des bisher gezahlten Betrages und keine Weitermeldung mehr möglich.
  • Sollten die Prüfungsergebnisse nicht für ein Bestehen ausreichen und eine Wiederholungsprüfung erforderlich sein, ist eine  Prüfungsgebühr für den theoretischen Teil in Höhe von 80,00 € - für den praktischen Teil in Höhe von 100,00 € fällig.
  • Der Lehrgangsträger behält sich vor, einen Kurs (z.B. bei Erkrankung des Dozenten) kurzfristig abzusagen. Dann erfolgt die Erstattung der Kursgebühren, bzw. Anrechnung auf den nächstmöglichen freien Lehrgangsplatz.
  • Die Lehrgangsunterlagen werden Ihnen mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn zugestellt.
  • Ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass ist am Lehrgangsbeginn vorzulegen.
  • Zeugnisse werden direkt nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss ausgehändigt.
  • Sollte Ihnen einmal Ihr Zeugnis abhanden kommen, müssen wir das der Behörde weitermelden. Wir können einmalig eine Zweitschrift für 120 € ausstellen, der Verwaltungsaufwand ist groß: das Originalzeugnis wird damit als ungültig erklärt. Bei nochmaligem Verlust ist dann eine Wiederholung der Lehrgangs gefordert.

 

Informationen zur Teilnahme an einem Lehrgang Waffensachkunde nach § 7 WaffG in Verbindung mit §§ 1-3 AWaffV und Schießleiterschulung nach § 11 AWaffV (auch für Beschäftigte Sicherheitsgewerbe):

  • Im Zuge der GSGVO erkennt der Lehrgangsteilnehmer an, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen des Lehrgangsverhältnisses speichern und lediglich an die zuständigen Behörden zur Prüfungsvoraussetzung weiterleiten. Dazu werden die gesetzlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten von uns eingehalten.
  • Die Vorlage einer UB (Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist NICHT erforderlich.
  • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmen möglich -bitte nachfragen)
  • Die Teilnehmerzahl ist aus gesetzlichen Gründen auf 20 Personen begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl ist auf 10 Personen festgelegt.
  • Die Anmeldung muss 4 Wochen vor Kursbeginn per Post bei uns eingegangen sein. Danach werden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung mit der Bankverbindung zusenden, auf die Sie bitte innerhalb einer Woche nach Erhalt die Lehrgangsgebühren überweisen. ( Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Zahlung eingehen, werden die reservierten Plätze weiter vergeben und Ihre Anmeldung ist hinfällig. )
  • Die Anmeldung ist erst dann wirksam, wenn Ihnen die verbindliche Anmeldebestätigung vorliegt und die Gebühren auf unserem Konto eingegangen sind.
  • Erfolgt nach Bestätigung der Anmeldung eine Stornierung Ihrerseits VOR dem angegebenen Anmeldeschluss, wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 40% der Lehrgangsgebühren einbehalten. Bei einer Stornierung Ihrerseits NACH dem angegebenen Anmeldeschluss erfolgt KEINE Erstattung der Lehrgangsgebühren.
  • Eine Stornierung seitens der Lehrgangsteilnehmers mit gleichzeitiger Weitermeldung auf den nächsten terminierten Lehrgang ist auf Antrag möglich. Es wird eine Weitermeldungsgebühr in Höhe von 120 € fällig. Sollte der Lehrgangsteilnehmer den neu terminierten Lehrgang auch stornieren, ist keine Erstattung des bisher gezahlten Betrages und keine Weitermeldung mehr möglich.
  • Der Lehrgangsträger behält sich vor, einen Kurs (z.B. bei Erkrankung des Dozenten) kurzfristig abzusagen. Dann erfolgt die Erstattung der Kursgebühren, bzw. Anrechnung auf den nächstmöglichen freien Lehrgangsplatz.
  • Sollten die Prüfungsergebnisse nicht für ein Bestehen ausreichen und eine Wiederholungsprüfung erforderlich sein, ist eine  Prüfungsgebühr für den theoretischen Teil in Höhe von 80,00 € - für den praktischen Teil in Höhe von 100,00 € fällig.
  • Die Lehrgangsunterlagen werden Ihnen mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn zugestellt.
  • Ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass ist am Lehrgangsbeginn vorzulegen.
  • Zeugnisse werden direkt nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss ausgehändigt.
  • Sollte Ihnen einmal Ihr Zeugnis abhanden kommen, müssen wir das der Behörde weitermelden. Wir können einmalig eine Zweitschrift für 120 € ausstellen, der Verwaltungsaufwand ist groß: das Originalzeugnis wird damit als ungültig erklärt. Bei nochmaligem Verlust ist dann eine Wiederholung der Lehrgangs gefordert.